Abteilungsversammlung am 26. März im Fanprojekt – ABGESAGT
|Liebe Mitglieder,
zu unserer nächsten Abteilungsversammlung werden wir uns in den Räumlichkeiten des Fanprojektes einfinden und dazu laden wir Euch hiermit ein.
UPDATE: Veranstaltung abgesagt
Aufgrund der aktuellen Situation müssen wir leider diese Veranstaltung absagen.
Die Warnungen nehmen wir sehr ernst und möchten auf die Gesundheit aller Rücksicht nehmen. Wir werden die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.
Wir hoffen auf euer Verständnis.
Neben einigen Informationen zu zurückliegenden Aktionen, wollen wir auch über den Haushaltsplan der Fanabteilung für die Saison 20/21 (inkl. Mitgliedsbeiträge) diskutieren und hoffen auf zahlreiches Erscheinen.
- TOP1 – Eröffnung der Versammlung und Begrüßung der Anwesenden
- TOP2 – Unterstützung des „Lernort Bremer Brücke“ in Höhe von 2.500,00 Euro
- TOP3 – Einführung einer „Kindermitgliedschaft“
- TOP4 – Diskussion und Beschluss über den Haushaltsplan der Fanabteilung für die Saison 20/21 (inklusive Beschluss über die Mitgliedsbeiträge der Fanabteilung für die Saison 20/21)
- TOP5 – Aktueller Stand Projekt „Hüpfburg“
- TOP6 – Bericht der Kassenprüfer
- TOP7 – Fahrt in das DFB-Museum
- TOP8 – Mitgliederverwaltung (Haben alle ihre Ausweise und Werbegeschenke bekommen?)
- TOP9 – 121 Jahre VfL Osnabrück
- TOP10 – Verschiedenes
Keine E-Mail erhalten? Jetzt melden!
Seit einiger Zeit versenden wir Informationen auch per Newsletter an unsere Mitglieder. Doch leider bekommen wir einige Nachrichten zurück, da offenbar die E-Mail-Adresse nicht stimmt. Es kann natürlich auch sein, dass die Nachrichten in Eurem SPAM-Ordner landen. Sollte aber auch dort nichts zu finden sein, sollten wir die E-Mail-Adressen abgleichen.
Daher unsere Bitte: Wenn Ihr heute oder in der Vergangenheit keine E-Mail-Nachricht von uns bekommen habt, sendet uns bitte eine E-Mail über Eure aktuelle Adresse und mit Eurem Namen an .
Komm vorbei und gestalte mit!
Zum Nachweis der Mitgliedschaft bitten wir darum, den Mitgliedsausweis, sowie ein Ausweisdokument mitzubringen. Falls ein Mitgliedsausweis noch nicht vorhanden ist, reicht auch ein Ausweisdokument.
Abstimmungsberechtigt in allen Versammlungen (also auch in dieser) sind gemäß §8 (2) der Vereinssatzung Mitglieder, die das 16. Lebenjahr vollendet haben, mindestens seit 3 Monaten vor dem Abstimmungstermin Mitglied sind und vor der Abstimmung einen vollen Jahresbeitrag gezahlt haben.